'Der befreiende Konzernabschluß nach internationalen Vorschriften' Die Bestimmungen des § 245a HGB

Inhaltsangabe:Einleitung: § 245a HGB regelt die Vorschriften, nach denen ein Konzernabschluss mit befreiender Wirkung nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt werden kann. Die Befreiung kann von alle österreichischen Mutterunternehmen auch ohne Notierung an einer in- oder ausländischen Börse in Anspruch genommen werden. Derzeit sind vorrangig die US-GAAP und die IAS für die Nutzung der Befreiungsvorschrift relevant. Gang der Untersuchung: Nach allgemeinen Erläuterungen und einer kurzen Vorgeschichte wird in der Diplomarbeit die Problematik behandelt, dass weder in den IAS noch in den US-GAAP eine Verpflichtung zur Erstellung eines eigenständigen (Konzern-) Lageberichts enthalten ist (obwohl börsennotierte Unternehmen in den USA sehr detaillierte Informationen preisgeben müssen). Anschließend werden die Probleme in Zusammenhang mit dem Erfordernis des Einklangs mit der 7. EG-Richtlinie sehr detailliert dargestellt. Zuerst werden Unvereinbarkeiten einzelner IAS mit den EG-Richtlinien und dazu die Feststellungen des Kontaktausschusses der EU und des IDW (Institut deutscher Wirtschaftsprüfer) erörtert. Die Europäische Kommission ist bemüht, durch offizielle Interpretationen auf Möglichkeiten hinzuweisen, wie ein Unternehmen Konfliktsituationen zwischen den EG-Richtlinien und den IAS in Hinblick auf die Erteilung des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers begegnen kann. Danach wird auch die Vereinbarkeit von HGB und US-GAAP näher untersucht. Darüber hinaus wird auch der deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 1 „Befreiender Konzernabschluss nach § 292a dHGB – Einklang einzelner IAS und SFAS (die Regeln der US-GAAP) mit den EG-Bilanzrichtlinien“ behandelt. Anschließend werden alle anderen Bestimmungen des § 245a HGB (Erläuterung der vom österreichischen Recht abweichenden angewandten Methoden, Gleichwertigkeit der Aussagekraft mit einem HGB-Konzernabschluss und -lagebericht, Prüfung und Bestätigung der Befreiung durch den Abschlussprüfer und die Erfordernis des Bestätigungsvermerks) behandelt. Es werden überdies zwei Vorschläge, wie ein Bestätigungsvermerk hinsichtlich eines Konzernabschlusses nach IAS oder US-GAAP aussehen könnte, unterbreitet. Abschließend werden noch Probleme im Zusammenhang mit der Offenlegung, Aufstellungsfristen und die Möglichkeit eines Bestätigungsvermerks nach international anerkannten Prüfungsgrundsätzen [...]