Der besondere Artenschutz in der räumlichen Gesamtplanung

Die Arbeit untersucht die Wirkung der Vorgaben zum Artenschutz aus der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie sowie des besonderen Artenschutzes aus dem Bundesnaturschutzgesetz in der gesamträumlichen Planung. Es wird u. a. erörtert, wie sich die Zielrichtungen der gesamträumlichen Planung und des besonderen Artenschutzes zueinander verhalten und ob dem besonderen Artenschutz aufgrund der existierenden rechtlichen Vorgaben in der planerischen Praxis schon ausreichend Bedeutung zukommt oder die aus den rechtlichen Vorgaben abzuleitenden Anforderungen sogar überschätzt werden. Dabei stehen die Funktion des Gebotes der planerischen Erforderlichkeit, der planerischen Abwägung sowie die Rechtsfigur der Funktionslosigkeit als Einfallstor für den besonderen Artenschutz im Fokus der Betrachtung.

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