Der elterngeldrechtliche Einkommensbegriff.

Der elterngeldrechtliche Einkommensbegriff in § 2 Abs. 1 S. 3 BEEG, der zur Bestimmung des elterngeldrelevanten Einkommens auf das Steuerrecht verweist, verursacht zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten. Zentrale Frage ist dabei stets, ob das Einkommen im Elterngeldrecht streng nach Maßgabe des Steuerrechts zu ermitteln ist, selbst wenn dies zu Ergebnissen fu?hrt, die dem Zweck des Elterngeldes zuwiderlaufen. Wa?hrend zuna?chst in Einzelfa?llen eine elterngeldspezifische Auslegung vorgenommen wurde, lo?st auch das BSG dieses Spannungsfeld mittlerweile konsequent zugunsten des Steuerrechts auf und erkennt damit den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers an. Gegenstand der Arbeit ist die Frage, ob das Steuerrecht die passende Referenz für die Einkommensermittlung im Elterngeldrecht ist. Die Untersuchung wird zum Anlass genommen, ein System der Einkommensbegriffe im Sozialrecht zu erarbeiten und auf dieser Grundlage einen Reformvorschlag zum geltenden Einkommensbegriff zu unterbreiten.

Franziska Wolf studierte von 2012 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie der Université de Poitiers (Frankreich) mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens promovierte sie bei Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies und war als akademische Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Abt. III: Sozialrecht der Universität Freiburg tätig. Seit April 2021 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Freiburg.

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