Der fehlerhaft angewiesene GmbH-Geschäftsführer

Rechtswidrige Weisungen sind nicht zu befolgen! - Doch ganz so einfach ist es in der Praxis wohl nicht: Einer von den Gesellschaftern fehlerhaft angewiesenen Geschäftsführung einer GmbH drohen empfindliche Konsequenzen, wenn sie die angewiesene Maßnahme entweder verweigert oder pflichtwidrig ausführt. Sie findet sich in einem Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Verantwortung und Weisungsfolgepflicht. Die Arbeit untersucht deshalb das Risiko des Geschäftsführenden und seine Handlungsmöglichkeiten, wenn er an der Rechtmäßigkeit einer Weisung zweifelt. So gelingt es ihm mit der Remonstration, sich aus diesem Dilemma zu befreien und die Verantwortung an den Weisungsgeber zurückzugeben, ohne das Geschäftsführeramt niederlegen zu müssen.

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