Der hinreichend qualifizierte Verstoß als Voraussetzung des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs

Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch ist seit der EuGH-Entscheidung Francovich ungeschriebener Bestandteil der Unionsrechtsordnung und war bereits vielfach Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Einem wichtigen Tatbestandsmerkmal dieses Anspruchs wurde bislang jedoch nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl er in einer Vielzahl von Staatshaftungsverfahren von zentraler Bedeutung ist: Ein mitgliedstaatlicher Verstoß gegen das Unionsrecht ist nur dann haftungsbegründend, wenn er 'hinreichend qualifiziert' ist. Stephan Kirschnick unternimmt Analyse, Einordnung und Überprüfung dieses praktisch wichtigen Tatbestandsmerkmals. Hierzu zeichnet er die Staatshaftungsrechtsprechung nach, stellt einheitliche Prüfungskonturen auf und hinterfragt die derzeitige Rechtsprechungslinie kritisch.