Der institutionelle Rahmen der Lohnpolitik in der Europäischen Währungsunion: Zentralisierung vs. Dezentralisierung

Inhaltsangabe:Einleitung: Die bereits Ende der Sechziger Jahre auf der Haager Gipfelkonferenz erwachsene Idee einer einheitlichen europäischen Währung befindet sich augenblicklich in der Phase ihrer endgültigen Verwirklichung. Vielschichtige Probleme, angefangen von den Schwierigkeiten bei der Umsetzung sich einheitlich entwickelnder und stabiler Wechselkurse aufgrund der divergierenden geldpolitischen Ansichten, bis hin zu ”patriotischem” Misstrauen gegenüber der Vorstellung etwas so verwurzeltes und nationales wie die eigene Währung aufzugeben, verlangsamten den Prozess. Nicht zuletzt die schmerzhaften Erfahrungen großer EU-Mitglieder wie Italien, Frankreich und Großbritannien in den 70er Jahren, als es trotz ständigen Ausscherens aus der „Europäischen Währungsschlange”, in Form inflationärer Geldpolitik, nicht gelang, die stetig steigende Arbeitslosigkeit nachhaltig zu zurückzudrängen, machten den Weg zur Bildung des Europäischen Währungssystems (EWS) im Juli des Jahres 1978 frei. „The central bank'` primary task is to safeguard price stability ... .Given the negative experiences of attempts at anticycling fine-tuning, ..., monetary policy in most countries [in der EU] is now concentrating on those macroeconomic objectives to which it and its instruments are best suited.“. Der Erfolg und die langjährige Konstanz des EWS bildeten die Grundlage für einen neuen, erfolgsversprechenderen Versuch, die europäischen Währungen aneinander zu binden. Am 1. Januar 1999 kam es schließlich zur entscheidenden „Stufe III” der Wirtschafts- und Währungsunion: die Einführung des Euro im bargeldlosen Zahlungsverkehr in elf Mitgliedsstaaten der EU, die spätestens zum 1.Juli 2002 mit dem endgültigen Verschwinden aller nationalen Geldscheine und Münzen in den betreffenden Ländern, abgeschlossen sein wird. Das Instrument der Geldpolitik geht somit in die Hände einer autonomen (konservativen) Europäischen Zentralbank. Im Gegensatz zur Geldpolitik, bestehen hinsichtlich der zukünftigen Lohnpolitik in der EU kaum Regelungen wie z.B. gemeinschaftliche Grundlagen. Art. 118 EGV fordert die Europäische Kommission lediglich dazu auf sich für die Entwicklung eines Dialogs zwischen den Sozialpartnern auf, Europäischer Ebene einzusetzen. Art. 109j,IEGV hingegen stellt eine Aufforderung zu produktivitätsorientierter Lohnpolitik dar („...bei den Konvergenzberichten der Kommission und des Europäischen Währungsinstituts [ist] auch ... die Entwicklung bei den Lohnstückkosten ... zu [...]