Der mündige Bürger.

Das ursprüngliche BGB war vom Leitbild des mündigen Bürgers geprägt, der eigenverantwortliche Entscheidungen trifft und deren Konsequenzen trägt. Die Abhandlung zeigt unter anderem am Beispiel des Verbraucherprivatrechts und des Wohnraummietrechts, wie jahrzehntelange rechtspolitisch motivierte Einflussnahme diese Mündigkeitsvermutung sukzessive relativiert hat. Das zeitgenössische Privatrecht basiert auf der Annahme eines schutzbedürftigen und als Verbraucher, Mieter oder Arbeitnehmer strukturell unterlegenen Bürgers. An die Stelle von dispositivem Gesetzesrecht sind zunehmend unabdingbare und durch Umgehungsverbote flankierte zwingende Inhaltsvorgaben getreten. Diese Abkehr vom Leitbild des mündigen Bürgers gerät nicht nur in Konflikt mit der politischen Projektion eines souveränen und autonomen Wahlbürgers, sondern begegnet auch gravierenden verfassungsrechtlichen und ökonomischen Bedenken.

Nach dem Studium in Freiburg, Genf und Berlin absolvierte Matthias Rüping 2012 die Erste Juristische Prüfung. Zwischen 2010 und 2013 arbeitete er im Deutschen Bundestag, zuletzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Büroleiter der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. 2016 erfolgte die von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit mit einem Stipendium geförderte Promotion zum Dr. iur. an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem Referendariat u.a. in der außen- und sicherheitspolitischen Abteilung des Bundeskanzleramts legte er 2017 die Zweite Juristische Prüfung ab. Seit April 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei BMH Bräutigam & Partner in Berlin tätig.