Der neue Normzweck des Rechts der Gesellschafterdarlehen und seine Auswirkungen auf den persönlichen Anwendungsbereich.

Obwohl die Reform des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG mittlerweile schon mehrere Jahre zurückliegt, verbleiben zahlreiche Fragen des neuen Rechts noch immer ungeklärt. Insbesondere die Legitimation der insolvenzrechtlichen Neuregelung ist weiterhin umstritten. Vielfach wird vertreten, der bisher maßgebliche Gedanke einer Finanzierungsfolgenverantwortung der Gesellschafter liege auch dem neuen Recht zugrunde. Wie jedoch die Auseinandersetzung mit der früheren und neuen Rechtslage zeigt, lässt sich die schematische Neuregelung mit dem Konzept der Finanzierungsfolgenverantwortung nicht mehr erklären. Stattdessen erscheint es vorzugswürdig, die Begründung der neuen Rechtslage in dem Prinzip der Haftungsbeschränkung zu suchen. Nur dieser Begründungsansatz vermag, in den bisher umstrittenen Zweifelsfällen des persönlichen Anwendungsbereichs, insbesondere der Einbeziehung außenstehender Dritter und der Behandlung verbundener Unternehmen, zu überzeugenden Ergebnissen zu führen.

Julian Schulze De la Cruz, geb. 1977, studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt für führende internationale Sozietäten in Frankfurt und New York tätig gewesen. Er berät regelmäßig Finanzinstitute, Unternehmen und Investmentfonds zu allen Aspekten des Gesellschaftsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und Kapitalmarkttransaktionen. 2014 promovierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München.