Der öffentlich-rechtliche Rundfunk: Grundversorgung und Programmangebot

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung), Veranstaltung: Seminar Medienlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Information ist eine Grundlage von Demokratie. Kein Demokratie-Modell ¿ sei es beispielsweise das liberale, das deliberative oder das partizipative Modell ¿ funktioniert ohne Information der Bürger, die die Demokratie auf die eine oder andere Art und Weise gestalten. Im ¿Spiegel-Urteil¿ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1966 heißt es: ¿Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates.¿ (BVerfGE 20, 162) In einem demokratischen Staat soll jeder Bürger die gleiche Information erhalten oder zumindest die Möglichkeit haben, sie zu erhalten: ¿Jede Beschränkung der demokratischen Gleichheit führt zu einer Verkürzung von Freiheit.¿ (Möllers, 2008, S. 16) Wie kann der Staat für die gleiche und flächendeckende Information seiner Bürger Sorge tragen? Eine Möglichkeit ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Allerdings ist fraglich, ob die reine Installation eines solchen ausreicht, oder ob ¿ insbesondere in Zeiten der Konkurrenz zum privaten Rundfunk ¿ weitere rechtliche Grundsätze gegeben und Ansprüche gestellt werden müssen. Im Folgenden soll untersucht werden, inwieweit diese rechtlichen Grundlagen in Deutschland gegeben sind und welche maßgeblichen Komponenten die sogenannte ¿Grundversorgung¿ bestimmen. Desweiteren soll anhand der Fernsehprogramme des ¿Ersten¿ und des ¿ZDF¿ analysiert werden, ob die Grundversorgung tatsächlich gewährleistet wird, wo mögliche Defizite liegen und woher diese rühren. Außerdem erscheint die Diskussion der Grundversorgung in den deutschen (Print-)Medien relevant, da sie möglicherweise Aufschluss über die öffentliche Meinung zum Programmauftrag geben kann. Deshalb soll anhand eines Beispiels ein kurzer Überblick über Kritik an der Erfüllung des Programmauftrags gegeben werden.