Der ordre public im Internationalen Eheschließungsrecht.

Der durch das Kinderehen-Gesetz eingeführte Art. 13 Abs. 3 EGBGB, der Ehen Minderjähriger für unwirksam bzw. aufhebbar erklärt, hat für Furore in der Rechtswissenschaft gesorgt. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, sich mit der Zulässigkeit typisierter ordre public-Klauseln im Internationalen Eheschließungsrecht auseinanderzusetzen. Hierzu wird die Entstehung entsprechender Normen im nationalen IPR nachgezeichnet. Eine Rechtsvergleichung mit dem englischen Recht liefert wertvolle Erkenntnisse über die in diesem Bereich relevanten gesetzgeberischen Interessen. Abschließend werden die Vorbehaltsklauseln des autonomen internationalen Eheschließungsrecht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungs-, Völker- und Unionsrecht überprüft. Die Arbeit gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass Art. 13 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 4 EGBGB beizubehalten sind, während Art. 13 Abs. 3 EGBGB als verfassungswidrig zu bewerten ist.

Greta Siegert studied law at the University of Freiburg. From 2015 to 2018 she worked as a student research assistant under Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M. (Georgetown) at the Institute for Labour Law. As part of her doctorate, she conducted research at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law in Hamburg. In 2021, she started her legal traineeship at the Hanseatic Higher Regional Court.

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