Der persönliche Ansprechpartner des § 14 SGB II. Im Spannungsfeld zwischen Fördern und Fordern

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde vor knapp 5 Jahren zum 01.01.05 durch das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches - SGB II - in Deutschland eingeführt. Mit der Einführung des SGB II wird das bisherige traditionelle Konzept des Wohlfahrtsstaates zu einer Politik des aktivierenden Sozialstaates bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hin geführt - bereits in Kapitel 1 des SGB II findet sich die Überschrift 'Fördern und Fordern'. Der Träger der Grundsicherung gewährt Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch den persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit (§ 4 SGB II) sowie die Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Der Träger soll für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einen persönlichen Ansprechpartner benennen (§ 14 SGB II). Was aber ist ein persönlicher Ansprechpartner? Welche Rolle obliegt ihm? Was ist sein Auftrag? Welche personellen, organisatorischen und strukturellen Ressourcen müssen vorliegen? Vor allen Dingen aber: In welchen Spannungsfeldern bewegt er sich?