Der sogenannte kleine Schadensersatz bei § 463 BGB.

Von »kleinem Schadensersatz« wird in der Literatur im Zusammenhang mit vertraglichen Ersatzansprüchen oft gesprochen, ohne daß Klarheit über den genauen Inhalt des dahinterstehenden Anspruchs herrschte. Die Autorin geht vom Anspruch auf kleinen Schadensersatz beim Kauf gemäß § 463 BGB aus. Für diesen Anspruch weist sie aus der Systematik des Kauf- und des Schadensrechtes nach, daß es sich um einen Anspruch auf Naturalrestitution gemäß § 249 BGB handelt. Im weiteren werden die Konsequenzen der Zuordnung des kleinen Schadensersatzes zu § 249 BGB für den Stück- und den Gattungskauf sowie für behebbare Mängel einerseits und unbehebbare Mängel andererseits erörtert. Für behebbare Mängel beim Stückkauf ergibt sich, daß der Käufer aus § 463 BGB - entgegen der herrschenden Meinung - nicht lediglich den mangelbedingten Minderwert der Kaufsache verlangen kann, sondern Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, welche für die Beseitigung des Mangels erforderlich sind. Die Qualifikation des Anspruchs auf kleinen Schadensersatz aus § 463 BGB als Naturalrestitutionsanspruch ermöglichen ferner dessen Abgrenzung von anderen Rechtsbehelfen, welche von der Literatur ebenfalls als kleiner Schadensersatz bezeichnet werden. Schließlich klärt die Autorin das Verhältnis des kleinen zum großen Schadensersatz und löst damit verschiedene Probleme, welche der Wechsel zwischen beiden Schadensersatzformen im Prozeß mit sich bringt. In allen Teilen der Untersuchung werden die einschlägigen Entscheidungen der Rechtsprechung kritisch beleuchtet. Es zeigt sich, daß die Rechtsprechung vielfach zustimmungswürdige Ergebnisse auf dem falschen dogmatischen Weg erreicht.