Der störende Nachbarbaum. Ein juristischer Ratgeber für die den Baum auf dem Nachbargrundstück betreffenden Rechtsfragen
Autor: | Müller, Wigo |
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EAN: | 9783346130457 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 48 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 13.03.2020 |
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Fachbuch aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Grundstücksnachbarn gibt es gelegentlich Streit über Bäume. Die Beseitigung eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes kann verlangt werden, wenn der im Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes vorgesehene Grenzabstand nicht eingehalten ist. Dies gilt nicht, wenn die dort für die erforderliche Klage bestimmte Frist verstrichen ist oder wenn sich die Nutzung des Grundstücks im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung hält. Ein Nachbar, der das Nachbargrundstück unbefugt betritt, begeht einen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und wer einen dort stehenden Baum beschädigt eine Sachbeschädigung (§§ 303 StGB). In einem solchen Fall kann der Eigentümer des beschädigten Baumes vor dem Zivilgericht eine Eigentumsfreiheitsklage nach § 1004 BGB auf Zahlung des für die Beschädigung und für die Beseitigung des Baumes erforderlichen Geld-betrags erheben. Wenn Indizien für eine Täterschaft sprechen, lässt die Rechtsprechung des BGH eine Umkehr der Beweislast zu mit der Folge, dass der des Baummords Verdächtigte beweisen muss, dass nicht er, sondern ein anderer den Baum beschädigt hat. Bei Beschädigungen von Bäumen ist die Umkehr der Beweislast auch deshalb geboten, weil 1994 der die Umwelt schützende Artikel 20a ins Grundgesetz aufgenommen wurde, der auch von den Gerichten zu beachten ist. Indizien für die Täterschaft des Nachbarn liegen insbesondere dann vor, wenn er die Beseitigung des beschädigten Baums verlangt oder die Rechte des Grundstückeigentümers auf andere Weise verletzt hat. In dem Zivilprozess ist der Beklagte gem. § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet, seine Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Wenn er wahrheitswidrig eine prozesserhebliche Behauptung des Klägers bestreitet, begeht er einen nach § 263 StGB strafbaren Prozessbetrug. Strafbar macht sich auch sein Prozessbevollmächtigter, wenn er Tatsachen vorträgt oder bestreitet, von denen er weiß oder annehmen muss, dass sie nicht der Wahrheit entsprechen.