Der strafprozessuale Zugriff auf Inhaltsdaten in der Cloud

Cloud Computing-Technologie ist aus vielen Bereichen unseres privaten und beruflichen Alltags nicht mehr wegzudenken. Dennoch sind viele Fragen des strafprozessualen Umgangs mit dem Phänomen bis heute nicht hinreichend geklärt. Auch nach der jüngsten Reform der §§ 100a/b StPO bleibt in vielen Konstellationen nur der Rückgriff auf den herkömmlichen Katalog strafprozessualer Zwangsmaßnahmen. Der Autor zeigt, dass einer zeitgemäßen Auslegung der entsprechenden Vorschriften verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind. Zudem stellen die regelmäßig grenzüberschreitenden Ermittlungen in Cloud-Sachverhalten die Strafverfolgungsbehörden vor Probleme, die auf der Basis des geltenden Rechts nicht zufriedenstellend zu lösen sind. Der Autor deutet auf der Basis jüngster Vorschläge im Europarecht eine mögliche Lösung dieser Probleme an.

Dr. Dirk Meinicke LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in Hamburg. Er ist bundesweit als Strafverteidiger tätig und berät darüber hinaus Unternehmen und deren Entscheider, insbesondere in den Bereichen Telekommunikations- und Datenschutzrecht. Promoviert hat er an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg

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