Georg-Christoph von Unruh wird zu Recht als der 'Nestor der deutschen Staatsrechtslehre', insbesondere der Kommunal- und Verwaltungswissenschaften bezeichnet. Auch als Emeritus im Öffentlichen Recht (1982-2008) verfasste er noch über 50 Beiträge zur Entwicklung des Staates. °°°°Diese Aufsätze sind erstaunlich aktuell, zumal er sich dem Thema vor allem im Verhältnis zu den Menschen nähert. Die Priorität des Würdebegriffs wird aus der Prägung seines 95 Jahre langen Lebens deutlich: Aufgewachsen in einem monarchistischen Elternhaus, Zeuge des Scheiterns der Weimarer Republik und abgestoßen vom Hitler-Regime fand er im Grundgesetz eine Staatsordnung, die ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Ordnungssystem des Staates und der Umsetzung von Bürgerwillen und Individualinteressen vorsah. °°°°Heimatbegriff, Wandel der Daseinsvorsorge in gesellschaftlicher, zeitlicher und politischer Veränderung, kommunale Selbstverwaltung in der Industriegesellschaft, gegliederte Demokratie, schlanker Staat etc. - Schlagworte oder Leitideen? Von Unruh hat die Gabe zur souveränen Einordnung dieser nach wie vor relevanten Themen, Institutionen und Begriffe.°°