Deutsche Nachrichtendienste und ihre Kontrolle. Rechtsstaatliche Problemfelder und Reformvorschläge
Autor: | Michael Meier |
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EAN: | 9783346398628 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 30.04.2021 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | BND Datenmissbrauch Deutschland Geheimdienst Kontrolle Nachrichtendienste Rechtsstaat Rechtsstaatlichkeit Reformen Reformvorschläge Verfassungsschutz der deutsche Rechtsstaat deutsch Überwachungsdienst |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Ursachen eine funktionierende rechtsstaatliche Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland verhindern und welche Reformvorschläge denkbar wären, um eine effektive Kontrolle zu ermöglichen. Einen Einblick in das unvorstellbare Ausmaß der Überwachung durch Geheimdienste des Westens ermöglichte der Whistleblower Edward Snowden, der die sogenannten globale Überwachungs- und Spionageaffäre aufdeckte. Dabei geht es um die systematische Ausspähung und Datenspeicherung von Regierungen und der Bevölkerung durch die amerikanische National Security Agency und der britischen Intelligence GCHQ in Zusammenarbeit mit weiteren Nachrichtendiensten. Auch der deutsche Bundesnachrichtendienst war in diese Affäre verwickelt. 'So wurde dem Bundesnachrichtendienst (BND) eine weitreichende Kooperation mit amerikanischen und britischen Diensten nachgewiesen. Im Tausch gegen die begehrte Überwachungstechnik (Soft- und Hardware) der Five Eyes-Staaten wurde ihnen Zugriff auf Daten aus deutschen Netzen und bei deutschen Netzbetreibern gewährt' Ein solches Vorgehen des BND steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis mit dem deutschen Rechtsstaat, da eine Überwachung in diesem Umfang ohne konkrete Gefährdung nicht verhältnismäßig ist, sondern Bürger unter Generalverdacht stellt.