Deutsche und polnische Auslegungs- und Argumentationskultur im Strafrecht.

Im Rahmen dieser Untersuchung werden die Argumentationsstrategien der höchstrichterlichen Rechtsprechung Deutschlands und Polens anhand von ausgewählten Gerichtsentscheidungen rechtsvergleichend analysiert. Den Gegenstand der Untersuchung bilden insgesamt 200 Entscheidungen der Strafsenate des deutschen Bundesgerichtshofes und des polnischen Obersten Gerichts. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, welche Argumente beide Gerichte bei der Lösung von Auslegungsproblemen verwenden und wie sie den Auslegungsprozess systematisieren. Außerdem wird untersucht, inwieweit beide Gerichte dazu bereit sind, das Recht fortzubilden. Dabei wird versucht, die jeweiligen Perspektiven der Gerichte und ihre Argumentationskultur zu rekonstruieren und zu vergleichen. Methodisch stützt sich die Untersuchung unter anderem auf die Grundsätze der qualitativen Sozialforschung, ohne dabei aber die rechtsdogmatische Perspektive zu vernachlässigen. Eine theoretische Grundlage bildet zudem die Unterscheidung zwischen formalistischer und substanzieller Rechtskultur.

Maciej Ma?olepszy ist Professor für Polnisches Strafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder und an der Universität Zielona Góra. Er studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaften im Rahmen des deutsch-polnischen Studienganges an derselben Universität. Nach dem Studium absolvierte er den Referendardienst (1998-2002). Im Jahr 2006 promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften mit einer Arbeit zum Thema »Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischen Strafrecht. Rechtshistorische Entwicklung und gegenwärtige Rechtslage im Vergleich«. Die Arbeit wurde 2007 mit dem Joachim-Georg-Darjes-Preis (Verein der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina e.V.) ausgezeichnet. Im Jahre 2013 habilitierte er sich zum Thema »Deutsche und polnische Auslegungs- und Argumentationskultur im Strafrecht. Eine vergleichende Analyse der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Oberstem Gericht«. Seit 2013 beteiligt sich Maciej Ma?olepszy an Projekten des Deutsch-Polnischen Forschungsinstitutes am Collegium Polonicum in S?ubice.