Deutsches Internationales Privatrecht im 16. und 17. Jahrhundert

Mit diesem zweiten Band schließen Christian von Bar und H. Peter Dopffel ihre Edition und Übersetzung von Schlüsseltexten des deutschen Internationalen Privatrechts zwischen den Jahren 1500 und 1700 ab. Dieser Zeitraum gehört zu dem Teil der Geschichte des deutschen Internationalen Privatrechts, über den bislang besonders wenig bekannt war. Es handelt sich um die erste Blüte der sogenannten Statutentheorie, deren Methode und praktische Wirkungsweise bis heute, obwohl sie das Feld über Jahrhunderte beherrschte, noch immer Rätsel aufgibt. Auch die (angebliche) IPR-Revolution, die in den USA ihren Ausgangspunkt nahm, weist in ihrem Kern viele Bezüge zur mittelalterlichen Statutentheorie auf. Sie spielt auf diese Weise auch heute noch in der Diskussion um das Internationale Privatrecht eine große Rolle. Einige der hier versammelten Autoren (Samuel Stryk, Heinrich v. Cocceji und Johann Nikolaus Hert) haben zwar das 18. Jahrhundert noch erlebt, sind jedoch ganz eindeutig zu der Generation unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg zu zählen. Mit ihnen endet die Blütezeit der deutschen Statutentheoretiker; Johann N. Hert gerät schon unter den verstärkten niederländischen Einfluß, der im frühen 18. Jahrhundert ausschlaggebend geworden sein dürfte. Im übrigen sind, wie im Vorwort zum ersten Band bereits angekündigt, mit Matthias Coler und Ernst Cothmann auch noch einmal Autoren des 16. Jahrhunderts präsent. Matthias Berlich, Benedict Carpzov und Wolfgang Adam Lauterbach sind Bindeglieder zwischen diesen beiden Gruppen.

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Deutsches Internationales Privatrecht im 16. und 17. Jahrhundert Christian von Bar, Peter Dopffel

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