Deutsches Staatsrecht.

Das vorliegende Werk erschien als fünfter Teil des von Karl Binding herausgegebenen Werkes »Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft« und ist auf zwei Bände ausgelegt. Darin behandelt der Rechtswissenschaftler Albert Hänel das Deutsche Staatsrecht. Der erste Band gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil behandelt Hänel die Grundlagen des Deutschen Staates. Die abgehandelten Themen reichen dabei von dem Bestand der deutschen Verfassung bis zu den staatsrechtlichen Grundverhältnissen. Der wesentlich umfangreichere zweite Teil ist mit »Die Reichsgewalt« überschrieben. Behandelt werden darin unter anderem die Regierungsgewalt, die Verwaltung sowie die Kompetenz-Kompetenz.

»Jurist und Politiker, * 10.6.1833 Leipzig, ? 12.5.1918 Kiel. Herangewachsen in Leipzig und Wien unter der Obhut seines Stiefvaters Heinrich Laube, studierte Hänel die Rechtswissenschaften in Wien, Leipzig und Heidelberg. Seine wichtigsten Lehrer sind Wächter, von Mohl und Albrecht. Unter dem Einfluß des letzteren wandte sich Hänel der Germanistik zu; seine ersten Arbeiten sind dem Beweissystem, des Sachsenspiegels gewidmet; sie führten zur Promotion und Habilitation (1857 und 1858 Leipzig). Eine Berufung nach Königsberg schloß sich an. Als richtungweisend für den weiteren Lebensweg erwies sich die Berufung nach Kiel (1863), die Hänel zum entschiedenen Verfechter deutscher und augustenburgischer Belange machte. Literarische und praktisch-politische Betätigung gingen hier Hand in Hand; das besondere Interesse war schon damals auf die Innenverwaltung gerichtet. Er gewann eine führende Position in der Fortschrittspartei. Die parlamentarische Tätigkeit in Reichstag (1867-93 und 1903-08) und Abgeordnetenhaus (1867-88) hatte ihren Schwerpunkt in der inneren Verwaltung; er hat die schleswig-holsteinische Städteordnung (1869) konzipiert und maßgeblichen Anteil an den preußischen Reformen der frühen Siebzigerjahre gehabt. Im Kulturkampf sprach er sich bei voller Billigung der prinzipiellen Grundlagen für die Vermeidung unnötiger Härten aus. Dem Antisemitismus trat er mit Entschiedenheit entgegen. 1893 schloß er sich der Freisinnigen Vereinigung an. Sein wissenschaftliches Schaffen führte ihn mehr und mehr zu der jungen Wissenschaft des Reichsstaatsrechts hin; ihm wird eine wesentliche Vertiefung des Bundesstaatsbegriffs verdankt. Er zieht Geschichte und Politik, Rechtstheorie und Rechtsvergleichung ins Staatsrecht, ohne es zu sprengen, und unterscheidet sich so von den spezifischen Positivisten. Die Universität Kiel verdankt ihrem langjährigen Mitglied neben der wissenschaftlichen auch eine namhafte materielle Förderung (Hänel-Haus).« Scheyhing, Robert, in: Neue Deutsche Biographie 7 (1966), S. 441

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