Die §§ 164, 165 AO als besondere Nebenbestimmungen zum Steuerbescheid

Das Massenfallrecht Steuerrecht steht vor der Schwierigkeit, die Prinzipien der Rechtssicherheit und Rechtsrichtigkeit in einen angemessenen Ausgleich bringen zu müssen. Damit dies gelingt, stehen den Finanzbehörden die Instrumente der §§ 164, 165 AO zur Verfügung, die jedes Jahr millionenfach Anwendung finden. Um der großen Bedeutung der §§ 164, 165 AO Rechnung zu tragen, unterzieht der Verfasser die beiden Rechtsinstitute einer eingehenden Analyse, wobei er sich auch mit den Grundlagen des Rechts der Nebenbestimmungen im Bereich des Steuerrechts auseinandersetzt. Ein Kernanliegen der Arbeit ist es, den exakten Regelungsgehalt des Vorbehalts der Nachprüfung sowie des Vorläufigkeitsvermerks zu beleuchten und darzustellen, was es regelungstechnisch bedeutet, wenn das Finanzamt einen Vorbehalt der Nachprüfung aufhebt bzw. einen vorläufigen Steuerbescheid für endgültig erklärt und welche Folgen sich daraus ergeben. Ferner unterbreitet der Verfasser Vorschläge, die §§ 164, 165 AO zu optimieren.

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