Die Änderungen des NUB Verfahrens im Versorgungsstrukturgesetz und die Auswirkungen auf die medizintechnische Industrie

Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 2,2, European Business School - Internationale Universität Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel (Healthcare Institut), Veranstaltung: Lehrgang Market Access Manager, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Teil der dualen Finanzierung von Krankenhäusern in Deutschland sind neben den Diagnosis Related Groups (DRG´s), die Zusatzentgelte, die aus Verhandlungen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) erzielt werden (Schmitt, 2011, S.166). NUB Verfahren sind individuelle, zeitlich befristete Entgelte, die von den jeweiligen Vertragsparteien aus regionalen Krankenhäusern und GKV´n auf lokaler Ebene unter bestimmten Voraussetzungen ausgehandelt werden können (Neumann, U., Hagen A., Schönermark, M.P., 2007, S.43). Diese Verfahren sind auch für die medizintechnische und pharmazeutische Industrie ein wesentlicher Baustein für die Vermarktung innovativer Produkte im stationären und ambulanten Bereich. So wurden allein im Jahr 2010 fast 15.000 NUB Anträge gestellt, von denen 7.350 mit Status 1 versehen wurden (von Bandemer, 2011, S.6). Das diese neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der Vergangenheit, relativ unbedenklich in den deutschen Krankenhaus Markt eingeführt werden konnten, schien mit dem Referentenentwurf des Strukturversorgungsgesetzes im Jahr 2011 ein Ende zu haben. Die Forderungen der Politik, gerade von Opposition von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und Bündnis 90/Den Grünen, Krankenkassen und dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für eine intensivere Überprüfung von Medizinprodukten wurde in diesen Entwurf aufgenommen und sehr kontrovers diskutiert (Widmann-Mauz, 2011). Auf der anderen Seite sah die Industrie eine neue zusätzliche Hürde auf sich zukommen, die ähnlich wie in der Pharmaindustrie mit dem Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG), die Messlatte für die Erstattung über das GKV System wesentlich höher legen würde. Dazu wurde auch über die Aufhebung des Erlaubnisvorbehaltes diskutiert, dass für die Industrie ein Worst Case Szenario darstellte (Widmann-Mauz, 2011).