Die Abdingbarkeit richterlicher Grundsätze

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13,5, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Arbeitsrechtliches Seminar im Schwerpunkt Recht der Wirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht selten wird der Richter der Herr des Arbeitsrechts bezeichnet. Zumindest aber haben vor Allem auf diesem Rechtsgebiet richterliche Rechtsfortbildung das materielle Recht nachhaltig geprägt. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Disposivität richterlicher Grundsätze im Arbeitsrecht auseinander. Zunächst wird überprüft, auf welche Grundlage die Bindungswirkung dieser vermeintlichen Rechtssätze basiert. Ausgehend von den aus dieser Untersuchung gewonnenden Erkenntnisse wird ihre Abdingbarkeit auf individual- sowie auf kollektivvertraglicher Ebene untersucht.

Verwandte Artikel