Die Abfindung weichender Erben

Inhaltsangabe:Einleitung: Eine mittel- und langfristige Unternehmensplanung umfasst regelmäßig die Bereiche Forschung und Entwicklung, Produktion und Absatz sowie Investition und Finanzierung. Ein vergleichbarer Planungshorizont sollte ebenso für den Erbfall bzw. die Erbfolge bestehen, wird jedoch in der Praxis in den meisten Fällen vernachlässigt. Im Extremfall kann dies zu einem existenzbedrohenden Liquiditätsabfluss bzw. Kapitalentzug im Unternehmen führen, da die Abfindung weichender Erben sowie Pflichtteilsansprüche und Erbschaftsteuer üblicherweise nicht durch das Privatvermögen ausgeglichen werden können. Der plötzliche Tod eines Unternehmers, sei es durch Unfall, Krankheit oder auf andere Weise, kann die Angehörigen und das Unternehmen überraschend treffen. Ist für einen solchen Fall keine Vorsorge getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge mit zumeist unerwünschten Auswirkungen ein. Daher wird in dieser Arbeit zunächst betrachtet, welche Konsequenzen sich auf erbrechtlicher, steuer- und gesellschaftsrechtlicher sowie bewertungsrechtlicher Ebene für den Fall der gesetzlichen Erbfolge ergeben können. Daran anknüpfend wird dann ausführlich, anhand ausgewählter Verfahren der Unternehmensbewertung, der Frage nach dem Wert des vorhandenen Vermögens auf den Grund gegangen, da dies einen zentralen Baustein der Bestandsaufnahme im Rahmen der Planung der Erbfolge darstellt. Basierend auf den dadurch gewonnenen Erkenntnissen erfolgt weiterführend eine Darstellung möglicher Instrumente und Gestaltungsalternativen, die einem Unternehmer für den Todesfall und zu Lebzeiten im Rahmen der gewillkürten und der vorweggenommenen Erbfolge zur Verfügung stehen, um Erbstreitigkeiten und ungewollte Nachfolger zu vermeiden. Dabei werden zivil- und steuerrechtliche sowie gesellschaftsrechtliche Aspekte behandelt und insbesondere ausgewählte Möglichkeiten vorgestellt, die eine liquiditäts- bzw. kapitalschonende Abfindung der weichenden Erben ermöglichen können. Angesichts der umfassenden Thematik können lediglich einzelne Schwerpunkte gesetzt und einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Hauptaugenmerk liegt dabei auf zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Rahmen der Abfindung weichender Erben, sowie auf der Unternehmensbewertung zum Zwecke der Gestaltung des Erbfalls bzw. der [...]