Die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten des Anlagevermögens

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Veranstaltung: Prüfungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Hausarbeit werden die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens erläutert, sowie die unterschiedliche Bewertung im Handels- und Steuerrecht. Des Weiteren wird auf die jeweilige steuerliche Behandlung eingegangen. Wenn hier von Vermögensgegenständen die Rede ist, so wird davon ausgegangen, dass es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Obwohl es zwei Arten der Abschreibung gibt, nämlich die in der Kostenrechnung und die bilanzielle Abschreibung, wird aus Platzgründen hier nur auf die bilanzielle Abschreibung eingegangen.