Die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Betrug.

Der klassische Abgrenzungsstreit zwischen Trickdiebstahl und Betrug herrscht seit nunmehr über hundert Jahren. Wenngleich die von der überwiegenden Ansicht verwendeten gesetzesfremden Abgrenzungskriterien konsolidiert erscheinen, konnte die Autorin in ihrer Arbeit praktische und dogmatische Ungereimtheiten offenlegen. Dieser unsichere Zustand ist angesichts der Brisanz beider Delikte nicht hinnehmbar. Unter Aufarbeitung der Schwachstellen entlarvt und verwirft die Autorin die tradierten Abgrenzungsversuche in einem ersten Schritt als bloße Ad-hoc-Konstrukte. In einem zweiten Schritt erarbeitet sie auf Grundlage der gesetzestreuen Auslegung ein gänzlich neuartiges stringentes Abgrenzungskonzept, die sogenannte Zwei-Stufen-Prüfung, die zu einer eindeutigen Scheidung beider Delikte führt. Die Überlegenheit dieses systemimmanenten Abgrenzungsschemas gegenüber den bisherigen außergesetzlichen Abgrenzungsversuchen belegt die Autorin in praktischer und dogmatischer Hinsicht.

Bernadette Högel studierte an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht und internationales Strafrecht. Sie legte im Juli 2009 die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Ab Januar 2012 promovierte Frau Högel unter der Betreuung von Herrn Professor Dr. Arnd Koch am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte. Ihre Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis 2014 der Alumni-Vereinigung der Universität Augsburg e.V. ausgezeichnet.