Die Abwicklung der insolventen Aktiengesellschaft

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Universität Paderborn (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften - Lehrstuhl für Wirtschafts- und Medienrecht), Veranstaltung: Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aktiengesellschaft, die zu den Kapitalgesellschaften zählt, ist eine selbständige juristische Person. Die Gesellschafter -Aktionäre- sind mit ihren Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt und haften in dieser Höhe. Die Aktiengesellschaft haftet den Gläubigern für ihre Verbindlichkeiten in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000 Euro betragen. Um die Gläubiger vor Ausfällen zu schützen, gelten für Aktiengesellschaften besonders strenge Vorschriften für Rechnungslegung, Veröffentlichung und Prüfung des Jahresabschlusses. Rechtsgrundlage für Aktiengesellschaften ist das Aktiengesetz. Die Organe der Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung als Vertretung der Aktionäre, der Aufsichtrat und der Vorstand. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertretern der Kapitalgeber und Arbeitnehmer zusammen und wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat die Überwachung gegenüber dem Vor-stand zur Aufgabe. Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird vom Aufsichtrat bestellt. Die Unternehmensform der Aktiengesellschaft bietet für den Aktionär Vorteile in Form der leichten Veräußerbarkeit der Gesellschaftsanteile (Aktien). Für die Unternehmung bieten sich Vorteile bei der Eigenkapitalbeschaffung: Die Stückelung des Grundkapitals in Aktien und deren leichte Veräußerbarkeit über die Börsen vereinfacht die Beschaffung.