Die Anfechtung nach § 132 Abs. 2 InsO

Das Werk stellt heraus, dass die besondere Insolvenzanfechtung ihre Legitimation nicht ausschließlich auf den insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung gründet. Es untersucht mit § 132 Abs. 2 InsO eine Anfechtungsnorm, die in der Rechtswissenschaft und in der Rechtsprechung bisher kaum Beachtung gefunden hat. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift das Haftungssubstrat der persönlichen Gläubiger eines Insolvenzschuldners davor schützt, dass er dieses Vermögen in einer den Regeln der ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise verwaltet. Er ordnet diese Schutzfunktion als einen rückwirkenden Insolvenzbeschlag ein, der dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gesamtvermögenshaftung Geltung verschafft.