Die Anwendbarkeit von Schiedsvereinbarungen auf Kartellschadensersatzansprüche.

Die Beziehung von Kartellrecht und Schiedsrecht ist eine wechselvolle. Bei der schiedsgerichtlichen Beilegung kartellrechtlicher Streitigkeiten richten private Schiedsrichter kraft privatautonomer Vereinbarung über ein marktschützendes und deshalb auch dem öffentlichen Interesse dienendes Rechtsgut mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz. In der Ausarbeitung wird rechtsvergleichend untersucht, wie der darin liegende Konflikt zwischen Privatautonomie und rechtsstaatlichen Anforderungen an die schiedsgerichtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts aufzulösen ist. Gleichzeitig wird mit der Arbeit ein Beitrag zum Recht der Forenwahlklauseln geliefert. Hierzu werden die rechtspraktischen Auswirkungen von Schiedsvereinbarungen im kartelldeliktischen Spannungsfeld von Unionsrecht und divergierenden nationalen Herangehensweisen an die Auslegung von Parteivereinbarungen beleuchtet.

Ole Schley studied law at the University of Hamburg and the China-EU School of Law in Beijing. He completed his legal traineeship at the Hanseatic Higher Regional Court of Hamburg in 2018 following stations in Beijing, Berlin and New York. In 2021, after a research stay at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law, he received his doctorate from the University of Hamburg with his thesis on the Applicability of Arbitration Agreements to Antitrust Damages Claims. The research was supported by the German Academic Scholarship Foundation. Since 2020, he has been working as a lawyer in an international law firm in Düsseldorf.