Die Auktion als Wettbewerbsverfahren

Die Versteigerung ist ein wettbewerbliches Verfahren zur Preisbildung. Zentrale Figur ist der Versteigerer, dem es im Interesse des Einlieferers obliegt, durch taktisch kluges Handeln und Schaffung einer geeigneten Atmosphäre einen möglichst hohen Zuschlagspreis zu erreichen. Dabei unterliegt der Versteigerer einer Interessenkollision, weil er rechtlich zu absoluter Neutralität zwischen Einlieferer und Bietern verpflichtet ist, das Interesse des Einlieferers an einem möglichst hohen Preis aber mit seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse korreliert. Bernhard Kreße befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, dem Mechanismus des Vertragsschlusses bei der Auktion und mit der rechtlichen Bewertung verschiedener Verhaltensweisen des Versteigerers und der übrigen Beteiligten. Dabei macht er Erkenntnisse aus der Auktionstheorie fruchtbar. Behandelt werden auch Aspekte der umgekehrten Versteigerung, der Ausschreibung und der Internetauktion.

Geboren 1972; Jurastudium in Köln und Paris; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für das Recht der Europäischen Gemeinschaften der Universität Köln; seit 2004 wissenschaftlicher Mitarbeiter und seit 2008 Akademischer Rat a. Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Rechtsvergleichung der Fernuniversität Hagen; seit 2001 nebenberuflich als Rechtsanwalt tätig; 2006 Promotion; 2013 Habilitation.