Die Ausgestaltung der Grunddienstbarkeit

Grunddienstbarkeiten stellen ein wichtiges Instrument zur effektiven Nutzung der Ressource Grund und Boden dar. Dies gilt heutzutage nicht mehr nur für klassische Arten von Dienstbarkeiten wie Wegerechte, sondern auch für moderne Erscheinungsformen, etwa Dienstbarkeiten zur Absicherung von Wettbewerbsverboten. Die große praktische Bedeutung des Instituts spiegelt sich jedoch nicht in seiner bisherigen wissenschaftlichen Aufarbeitung wider. Ungeklärt ist insbesondere die grundsätzliche Frage, inwieweit die Beteiligten Grunddienstbarkeiten privatautonom ausgestalten können. Diese Frage beleuchtet Hendrike Diesselhorst umfassend. Im Fokus stehen dabei Möglichkeiten und Grenzen der privatautonomen Ausgestaltung von Grunddienstbarkeiten, die vor dem Hintergrund der dogmatischen Eigenheiten und der Historie des Instituts entfaltet werden. Darüber hinaus werden für einzelne, praktisch relevante Konstellationen Gestaltungsoptionen vorgeschlagen.

Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg, und der University of Cambridge (Gonville & Caius College); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches und Römisches Recht der Freien Universität Berlin; Rechtsreferendariat in Berlin und Rom; Notarassessorin im Bereich der Notarkammer Brandenburg.

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