Die Auslegung mehrsprachiger völkerrechtlicher Verträge.

Da völkerrechtliche Verträge in der Regel nicht nur in einer, sondern in mehreren Sprachen abgefasst sind, können sich bei der Auslegung besondere praktische Probleme ergeben, insbesondere wenn die verschiedensprachigen Texte inhaltlich nicht exakt übereinstimmen. Diese Probleme wurden in Artikel 33 der Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969 aufgegriffen, welcher hierzu völkervertragliche Auslegungsregeln bereithält. Die vorliegende Arbeit versucht erstmals, die Auslegung mehrsprachiger völkerrechtlicher Verträge anhand der historischen Völkerrechtspraxis rechtsquellensystematisch aufzuarbeiten und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse im Verhältnis zur Darstellung des Art. 33 WVK einfließen zu lassen. Die Arbeit geht weiter auf die Implikationen des völkerrechtlichen Fragmentierungsdiskurses sowie die Anwendung von Art. 33 WVK im innerstaatlichen Bereich ein und schließt mit einem Plädoyer für mehr Fremdsprachenkompetenz als notwendige juristische Qualifikation.

Having graduated from his undergraduate studies in law with the First Legal Examination (1. Juristische Prüfung) in July 2016 at University of Erlangen-Nuremberg, the author wrote the present thesis between September 2016 and April 2018 during the course of his employment as a research assistant at the department of Civil Law, German and European Legal History held by Prof. Mertens. Since September 2018 he studies International Criminal Law as a postgraduate student at National University of Ireland, Galway, and will enter into the legal clerkship programme (Juristischer Vorbereitungsdienst) in October 2019.