Die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf die Bilanzierung sonstiger Rückstellungen

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem 29.05.2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem BilMoG das Ziel, Unternehmen im Verhältnis zu den IFRS (International Financial Reporting Standards) ein gleichwertiges, weniger komplexes und kostengünstigeres Rechnungslegungssystem zu bieten. Die Umstellung auf die neuen Vorschriften hat weitreichende Konsequenzen innerhalb des deutschen Rechnungswesens und bildet die größte Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) 1985. Inhaltlich soll eine Annäherung an die IFRS-Rechnungslegung und eine Aufwertung der Informationsfunktion von Abschlüssen erfolgen. Wesentliche Änderungen des BilMoG betreffen die Bilanzierung von Rückstellungen. Rückstellungen sind allgemein Verpflichtungen, die dem Grund und/oder der Höhe sowie gegebenenfalls der Fälligkeit nach ungewiss sind. Das dem bisherigen Rückstellungsansatz und der -bewertung anhaftende bilanzpolitische Gestaltungspotenzial sind Hauptkritikpunkte gewesen, die speziell die sonstigen Rückstellungen betroffen haben. Mit einem durchschnittlichen Anteil von etwa 12 % an der Bilanzsumme haben sonstige Rückstellungen einen hohen Anteil an den Passiva deutscher Unternehmen. Seit dem Inkrafttreten des BilMoG besteht eine Passivierungspflicht für sonstige Rückstellungen; Passivierungswahlrechte existieren nicht mehr. Des Weiteren ergeben sich Änderungen bei der Bewertung aus der Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostenentwicklungen sowie der Einführung einer Diskontierungspflicht. Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, einen Überblick über die Änderungen bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen zu geben und empirische Erkenntnisse zu den Effekten der BilMoG-Erstanwendung auf die sonstigen Rückstellungen zu liefern. Hierzu werden die Einzelabschlüsse von 126 Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Personengesellschaften analysiert, die in die Größenklassen mittelgroß und groß nach § 267 Absatz 2 und 3 Handelsgesetzbuch (HGB) fallen oder freiwillig die Bilanzierungsregeln für große Kapitalgesellschaften anwenden. Die betrachteten Unternehmen teilen die Eigenschaft, dass sie erstmals auf das nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr die neuen Vorschriften des HGB pflichtgemäß anwenden. Neben der Quantifizierung der Umstellungseffekte wird auf die Wahrnehmung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen und die Qualität der begleitenden Anhangsangaben eingegangen.