Die Autonomie der Europäischen Zentralbank nach dem Maastrichter Vertrag im Vergleich zum Autonomie-Status der Deutschen Bundesbank und der Banque de France

Inhaltsangabe:Problemstellung: Am 1. Januar 1999 wird die dritte Stufe der Europäischen Währungsunion beginnen, in der die Teilnehmerländer auf eine eigene Währung und auf eigene souveräne Notenbanken verzichten werden. Während bei anderen Staaten, wie z.B. Frankreich und Großbritannien, die Angst vor dem Verlust der nationalen Souveränität im Vordergrund steht, wird in der Bundesrepublik nicht zuletzt aus diesem Grunde häufig mit Bedenken bezüglich der Geldwertstabilität argumentiert. Neben der Befürchtung, dass die wirtschaftliche Konvergenz der europäischen Staaten noch zu große Unterschiede vorweist, um in einer Währungsunion zusammengefasst zu werden, wird hierzulande vor allem die Ansicht betont, daß die Europäische Zentralbank hinsichtlich ihrer Fähigkeit, eine unabhängige Geldpolitik zu betreiben, keinen äquivalenten Ersatz für die Deutschen Bundesbank darstellen wird. Diesen Vorwurf soll die Arbeit durch einen Vergleich des voraussichtlichen Autonomie-Status der EZB mit dem bestehenden Autonomie-Status der Deutschen Bundesbank und der Banque de France untersuchen. Die deutsche und die französische Notenbank sind für ein solches Vorhaben aus zwei Gründen besonders geeignet. Da Großbritannien nicht zu den Gründungsmitgliedern der EWU gehören wird, repräsentieren diese beiden Banken die mit Abstand größten und wirtschaftlich potentesten Mitgliedstaaten. Die geldpolitischen Traditionen Deutschlands und Frankreichs sowie der Status, den ihre Notenbanken im jeweiligen wirtschaftspolitischen Gefüge des Staates erreichen konnten, werden die EZB stärker beeinflussen als die Notenbank irgendeines anderen Mitgliedstaates. Außerdem eigenen sich die Deutsche Bundesbank und die Banque de France wegen ihrer Unterschiedlichkeit. Die Deutsche Bundesbank arbeitet in einem Staat mit einer traditionell stabilitätsorientierten Geldpolitik, und sie kann eine rund 40-jährige Geschichte aufweisen, in der es keine weitreichenden Änderungen des Bundesbankgesetzes gab. Nach allgemeiner Auffassung diente zudem das Bundesbankgesetz als Vorlage bei der Formulierung der EZB-Satzung und der entsprechenden Bestimmungen des EG-Vertrages. Die Banque de France arbeitet in einem Staat, in dem die Geldpolitik traditionell als selbstverständliches Instrument der Wirtschaftspolitik betrachtet wurde. Anders als bei ihrem deutschen Pendant müssen bei einer Betrachtung der französischen Notenbank auch mehrere Reformen beachtet werden, die diese Bank trotz ihrer Gründung im [...]