Die Bauordnung für Hessen

Die Hessische Bauordnung wurde mit Datum vom 15. Januar 2011 (GVBl. S. 46) neu bekanntgemacht, so dass der Kommentar 'Die Bauordnung für Hessen' neu aufgelegt werden musste. Wichtige Änderungen betreffen die nachträgliche Wärmedämmung von Gebäuden, die Bestimmungen der Bauvorlageberechtigung, die Genehmigungsfreistellung und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren bis zur Sonderbaugrenze und die Abstandsregelung. In die 9. Auflage fließen wiederum aktuelle Rechtsprechung und im Vollzug gewonnene Erfahrungen ein.

Erich Allgeier, Ministerialrat und Hans Rickenberg, Regierungsdirektor, beide im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.