Die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Soziale Arbeit

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Katholische Fachhochschule Mainz (Fachbereich Soziale Arbeit), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausarbeitung der vorliegenden Arbeit gliedert sich in insgesamt drei aufeinander aufbauende Teile, welche wiederum in vier Kapitel segmentiert sind. Der erste Teil der Arbeit, die 'Thematische Einführung', soll zunächst einen Einstieg in die Thematik der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglichen. Im Anschluss daran folgen die Problemstellung hinsichtlich der Thematik sowie die Zielsetzung der Arbeit. Im Teil II, dem Hauptteil, als 'Theoretische Grundlagen' deklariert, werden einem historischen Abriss folgend, die definitorischen Bestimmungen, Arten sowie Kategorisierungen der Behinderung erläutert und im Zuge dessen die grundlegenden Begrifflichkeiten definiert. Im Anschluss daran folgen die gesetzliche Struktur- und Rahmenbedingungen bevor fokussiert auf die rechtliche Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention Bezug genommen wird. Folgend ermöglicht ein Zwischenfazit die Internalisierung des Grundlagenwissens, was zu einem besseren Verständnis der weiteren Themenführung beitragen soll. Neben der Darstellung der Profession der Sozialen Arbeit im Bereich des Integrationsfachdienstes, folgt im dritten Kapitel die Erläuterung des Stellenwertes der Arbeit. In diesem Zusammenhang findet daraufhin die Evidenz der rechtlichen bzw. verbindlichen Grundlagen des Arbeitgebers statt, ehe diese im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Bezug in Betracht gezogen und die Interventionsschritte der Bundesregierung veranschaulicht werden, womit die theoretische Auseinandersetzung schließt. Zu guter Letzt wird im dritten Teil der Arbeit 'Fazit und Ausblick', eine Schlussbetrachtung gegeben, welche die vorangegangene Literaturrecherche einer kritischen Analyse unterzieht. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Arbeit überwiegend das maskuline Genus verwendet, wobei die feminine Form selbstverständlich gleichermaßen mit inbegriffen ist. Des Weiteren wird vorrangig die Bezeichnung 'Menschen mit Behinderung' verwendet, in einigen Fällen aber ebenso der Ausdruck 'behinderte Menschen', welcher zwar als diskriminierender gilt, manchmal jedoch grammatikalisch besser einsetzbar ist.