Die Bedeutung der anwaltlichen Grundpflichten für Syndikusrechtsanwälte in Aktiengesellschaften und in konzernangehörigen Unternehmen.

Die Untersuchung befasst sich mit den sich aus der Neuregelung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte ergebenden Fragen hinsichtlich der Bedeutung der anwaltlichen Grundpflichten für Syndikusrechtsanwälte in Aktiengesellschaften und in konzernangehörigen Unternehmen. Insbesondere werden die fachliche Unabhängigkeit, die Verschwiegenheitspflicht und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, jeweils unter Berücksichtigung der aktienrechtlichen Besonderheiten, näher behandelt. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Beschränkung der Rechtsberatungsbefugnis des Syndikusrechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 5 BRAO gelegt. Diese Regelung hat für Syndikusrechtsanwälte eine ähnlich zentrale Bedeutung, wie die Regelung des § 43a Abs. 4 BRAO für Kanzleirechtsanwälte. Weiterhin wird untersucht, welche organisatorischen Anforderungen an die Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts zu stellen sind und ob Syndikusrechtsanwälte selbst Teil der Unternehmensführung sein können. Ausgezeichnet mit dem Hans-Peter Benckendorff-Gedächtnispreis auf dem Deutschen Syndikusanwaltstag 2021.

Florian Lange, 2010 to 2015 study of law at the Faculty of Law of the University of Leipzig; 2015 first examination in law; 2015 to2017 legal clerkship, Leipzig; 2017 second state examination in law; March 2015 to July 2019 research assistant at the chair of Civil Law and Civil Procedure Law of Prof. Dr. Becker-Eberhard at the Faculty of Law of the University of Leipzig; September 2019 to March 2020 research assistant at the chair of Civil Law, Civil Procedure Law and Copyright Law of Prof. Dr. Christian Berger, LL.M. at the Faculty of Law of the University of Leipzig; June 2017 - January 2020 admitted as an attorney at law; since April 2020 judge on probation; October 2020 doctorate.

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