Die Bedeutung des 'Equal pay'-Grundsatzes für die Zeitarbeitsbranche im Fokus der BAG-Entscheidung vom 14.12.2010 zur Tariffähigkeit der CGZP

Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Bielefeld (Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit), Sprache: Deutsch, Abstract: Droht dem deutschen 'Jobwunder' die baldige Insolvenz? Muss die Zeitarbeitsbranche Milliarden nachzahlen? Dieses Thema beschäftigt spätestens seit dem 14. Dezember 2010 nicht nur eine ganze Branche, sondern auch die Rechtsprechung. Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat in seiner Entscheidung zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) einen unter Umständen richtungsweisenden Beschluss für die gesamte Zeitarbeitsbranche gefällt. Die CGZP ist nicht tariffähig. Ihr fehlt somit die rechtliche Fähigkeit zum Abschluss wirksamer Tarifverträge, die normative Wirkung entfalten.

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