Die Beendigung von Bürgschaften und Befreiungsansprüche des Bürgen

Die Bürgschaft begründet ein Dreiecksverhältnis zwischen Bürge, Bürgschaftsgläubiger und Hauptschuldner. Eine Beendigung des Bürgschaftsverhältnisses kann daher nicht nach den allgemeinen Grundsätzen für zweiseitige Verträge erfolgen. In der Dissertation werden die Beendigungsszenarien in Bürgschaftskonstellationen strukturiert und mit dem Themenkomplex der schuldrechtlichen Befreiungsansprüche verzahnt. Schwerpunkt ist die Bestimmung handhabbarer Voraussetzungen für die Ausübung von Gestaltungsrechten im Bürgschaftsverhältnis und die Geltendmachung schuldrechtlicher Befreiungsansprüche im bürgschaftsrechtlichen Innenverhältnis sowie eine Konturierung von deren Rechtsfolgen.