Die Befristung von Arbeitsverhältnissen - ein Weg den Kündigungsschutz zu umgehen?

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: KMU - aktuelle Themen, Sprache: Deutsch, Abstract: Abbildung 1 zeigt eine Eurostat-Statistik, die herausfand, dass sich im Jahr 2000 13,1 % aller weiblichen und 12,5 % aller männlich Beschäftigten in Deutschland in befristeten Arbeitsverhältnissen befanden. Der größte Teil davon waren Auszubildende und Praktikanten. Deutschland ist damit nahe an dem europäischen Durchschnitt, der bei 15 % der Frauen und 13 % der Männer liegt.1 [...] In der Praxis ist es oft üblich neuen Mitarbeitern an einen befristeten Arbeitsvertrag anzubieten. Und aufgrund der derzeitig schlechten Konjunkturlage und Situation auf dem Arbeitsmarkt kann es sich kaum ein Arbeitssuchender erlauben einen Vertrag aufgrund der befristeten Dauer auszuschlagen, noch weniger ausgelernte Auszubildende. Für die Unternehmen gilt es so flexibel wie möglich zu bleiben, um sich den Auftragsänderungen der Kunden schnell anpassen zu können. So können sie sich heutzutage bei Auftragsrückgängen schnell und einfach von befristeten Beschäftigten trennen indem sie den Arbeitsvertrag auslaufen lassen und sich im Fall von Nachfragesteigerungen Leiharbeitnehmern bedienen, die qualifizierter und i. d. R. preiswerter sind als Festangestellte. Unbefristete Verträge werden häufig nur noch in Bereichen mit einer hohen Spezialisierung wie dem Entwicklungsbereich geschlossen. Das erste Gesetz über befristete Arbeitsverhältnisse wurde 1985 verabschiedet und bis heute mehrmals verlängert und verändert, mit dem Ziel, Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern. Aus der Eurostat-Statistik aus dem Jahr 2000 ist weiterhin erkennbar, dass sich zwischen 1992 und 2000 der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse bei männlich befristeten Arbeitnehmer um 2,4 und bei Frauen um 1,9 Prozentpunkte erhöhte.2 Ob die verabschiedeten Gesetze aber tatsächlich eine positive Wirkung auf die Gesamtzahl der Beschäftigungsverhältnisse haben, ist hier die entscheidende Frage, die u. a. Gegenstand dieser Hausarbeit sein soll. 1 Vgl. Franco/Winqvist, S. 1. 2 Vgl. Franco/Winqvist, S. 3.