Die Befugnisse des Bundes zur Verwaltung der Wasserstraßen in Deutschland.

Sven Kreuter analysiert die sich aus Art. 89 des Grundgesetzes (GG) ergebende Stellung des Bundes als Eigentümer von Wasserstraßen und zuständigem Träger der Wasserstraßenverwaltung. Dabei behandelt er unter Berücksichtigung der Gesetzgebungskompetenzen für die Wasserstraßen zahlreiche Zweifelsfragen. Der Autor diskutiert darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen einer (Organisations-)Privatisierung der Wasserstraßenverwaltung und Pflichten des Bundes zur Erhaltung von Wasserstraßen. Sodann erörtert er die Einwirkungen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ins einfache Recht und beleuchtet in diesem Zusammenhang praxisrelevante Probleme, wie die Polizeipflichtigkeit der Wasserstraßenverwaltung oder die Befugnisse des Bundes bei der Planfeststellung für den Gewässerausbau und im Hafenwesen. Kreuter schließt mit der Frage nach europarechtlichen und völkerrechtlichen Bindungen der Wasserstraßenverwaltung sowie der Abgabenerhebung für die Benutzung der Wasserstraßen.

Sven Kreuter studierte Rechtswissenschaften an der Juristenfakultät der Universität Leipzig von 1998 bis 2003. Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen trat er 2006 in die Leipziger Anwaltskanzlei Füßer & Kollegen ein, wo er bis heute weit überwiegend auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts tätig ist. Sven Kreuter ist (Co-)Autor diverser Aufsätze in Fachzeitschriften zu öffentlich-rechtlichen Themen.