Die Behandlung der englischen Limited im deutschen Recht vor und nach einem "harten" Austritt Großbritanniens aus der EU

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Frankfurt früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Limited eignete sich bis zur Einführung der UG lange Zeit für Gewerbetreibende, die nicht bereit waren, mit ihrem privaten Vermögen zu haften oder nicht das notwendige Kapital aufbringen wollten, das eine Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften normalerweise erfordert. Dies hängt damit zusammen, dass die Limited, begründet auf der europaweiten Niederlassungsfreiheit nach der Centros-Entscheidung aus dem Jahr 1999, als eine Kapitalgesellschaft behandelt wird. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat zur Folge, dass die oben genannte Entscheidung zur Anerkennung der Rechtsform ab dem Austrittsdatum hinfällig wird. Dies führt unweigerlich zu den folgenden Fragen: - Welche steuerrechtlichen Konsequenzen können auftreten? - Welchen haftungsrechtlichen Risiken sind Unternehmen ausgesetzt, die unter einer Limited firmieren? Hieraus leitet sich meine Forschungsfrage für die vorliegende Arbeit ab: ¿Welche Auswirkungen hat ein harter Brexit auf die Rechtsform der englischen Limited und wie können betroffene Unternehmen auf die sich in Folge ergebenden Konsequenzen reagieren?¿ Die Aufgabe dieser Arbeit besteht nicht allein darin, auf die Hintergründe des Brexits und der Rechtsform der Limited einzugehen, vielmehr sollen Lösungsvorschläge für die oben genannten Probleme ermittelt werden.