Die Behandlung juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen im Zivilprozess.

In Zivilprozessen verwenden die Parteien regelmäßig Rechtsbegriffe, wenn sie dem Gericht den Sachverhalt schildern, den dieses seiner Entscheidung zugrunde legen soll. Häufig wollen die Parteien mit diesen Begriffen aber nicht (nur) rechtliche Einschätzungen wiedergeben, sondern in erster Linie Tatsachen darlegen. Die Arbeit untersucht die Behandlung solcher »juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen« im Zivilverfahren. Nach einer kurzen Einführung in die prozessualen Hintergründe der Problematik werden die wesentlichen Begrifflichkeiten analysiert und definiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht der Umgang mit juristisch eingekleideten Tatsachenbehauptungen in den verschiedenen Phasen des Zivilprozesses. Die eingehende Prüfung von Rechtsprechung und Literatur zeigt dabei, dass entsprechende Vorträge zwar im Ergebnis zumeist richtig behandelt, die Gründe dieses Handelns aber sehr missverständlich bis schlicht falsch formuliert werden.

Christoph Seidl studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität. Im Anschluss an sein Referendariat verfasste er seine Dissertation. Seit dem Jahr 2014 ist Christoph Seidl in München als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht tätig. Im Januar 2019 wurde er durch die Ludwig-Maximilians-Universität München zum »Dr. iur.« promoviert.

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