Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus nach dem 11. September 2001.

Die Anschläge vom 11. September und der durch sie ausgelöste »Anti-Terror-Krieg« jähren sich 2011 zum zehnten Mal. Der Autor analysiert die Auswirkungen der Sicherheitsrats-Resolutionen 1267, 1373 und 1540 zum einen auf das Völker-, insbesondere das Selbstverteidigungsrecht hinsichtlich nicht-staatlicher Akteure, sowie die Sanktionspraxis, zum anderen auf das institutionelle Gefüge der Vereinten Nationen durch die Errichtung des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus. Hieraus werden allgemeine Anforderungen an Reformen innerhalb der Vereinten Nationen und eine weitergehende Verrechtlichung der internationalen Beziehungen abgeleitet. Bezogen auf die Terrorismusbekämpfung werden dem repressiven Ansatz des Sicherheitsrats die Weltweite Strategie der Generalversammlung von 2006 gegenübergestellt und Möglichkeiten ihrer Institutionalisierung sowie zum Abschluss des Umfassenden Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus aufgezeigt.

Jörg Föh, geb. 1973; 1994-2000 Studium der Rechtswissenschaften in Rostock, Kiel (1. Staatsex.) und Stockholm (LL.M.); 1997-1999 wissenschaftl. Hilfskraft am Walther-Schücking-Institut für internationales Recht an der CAU Kiel. 2002-2004 Referendariat am Hanseatischen OLG (2. Staatsex.), Wahlstation bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den VN in New York. 2001-2005 Wissenschaftl. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht von Prof. Dr. Kämmerer an der Bucerius Law School, Hamburg. Seit 2006 Referent in der Behörde für Wissenschaft und Forschung der Freien und Hansestadt Hamburg. 2007-2008 Nationaler Sachverständiger zur berufl. Weiterbildung bei der Generaldirektion Forschung der EU-Kommission in Brüssel; Studium Transregional Management and Development an der Univ. Lund (M.A.).