Die Berichtspflichten im Anhang einer börsennotierten Aktiengesellschaft

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Hochschule Fresenius; Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Studienarbeit liegt der Fokus auf dem Anhang eines Jahresabschlusses von großen Kapitalgesellschaften, sodass die Thematik des Lageberichts ausgegrenzt wird. Nach einer kurzen Darstellung und Größeneinordnung der Unternehmen, die von der Pflicht der Anhangserstellung betroffen sind, richtet sich der Blick neben der Funktion der Berichterstattung insbesondere auf die börsennotierten Unternehmen mit ihren entsprechenden Besonderheiten und Pflichtbestandteilen. Hierzu werden zur Veranschaulichung entsprechende Beispiele aus börsennotierten Aktiengesellschaften herangezogen. Ziel einer Kapitalgesellschaft ist es u. a. Kapital einzusammeln oder den Börsenwert zu steigern. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie Investoren oder auch potentielle Aktionäre, haben großes Interesse daran, sich ein Bild der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens bzw. der derzeitigen Situation zu machen. Dazu ist es notwendig, alle relevanten wirtschaftlichen Daten und Verhältnisse zu kennen. Daher ist eine Kapitalgesellschaft entsprechend ihrer Größe verpflichtet einen alljährlichen Jahresabschluss nebst Anhang zu erstellen. Nicht selten kommt es vor, dass der Jahresabschluss keine ausreichenden Informationen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vermittelt. Insbesondere bei größeren Kapitalgesellschaften benötigen Gesellschafter und Gläubiger tiefergehende Informationen, um bestimmte Risiken einschätzen zu können. Der Gesetzgeber verpflichtet aus diesem Grund Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Bereitstellung weiterer Informationen. Zu finden sind diese Informationen im Anhang und im Lagebericht, welche den Jahresabschluss entsprechend erweitern.

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