Die Beschlüsse des Konzils von Trient und die Traktate Molanus', Bellarmins, Paleottis und Borromeos zur Bilderverehrung

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,7, FernUniversität Hagen (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Meine Hausarbeit widmet sich thematisch den Missbräuchen bei der Bilderherstellung und Bilderverehrung, sowie den Maßnahmen, die zur Verhinderung derartiger Missbräuche ergriffen wurden. Was galt aber im ausgehenden 16. Jahrhundert als Missbrauch? Handelte es sich dabei nur um vereinzelte Missstände oder ein Problem, das die gesamte katholische Kirche betraf? Die Reformatoren sahen es wohl so. Aber dies soll nicht Thema dieser Hausarbeit sein. Vielmehr befasst sie sich, nach einer kurzen zeitlichen und thematischen Einordnung, auf der Grundlage der Beschlüsse des Trienter Konzils zur Bilderverehrung, mit den Traktaten Molanus', Bellarmins, Paleottis und Borromeos. Diese vier Verfasser definierten die Funktion eines Bildes, die Aufgaben des Malers und bildeten somit mit ihren Werken die theoretische Grundlage, um Missbräuche bei der Herstellung und Verehrung von Bildern im ausgehenden 16. Jahrhundert zu unterbinden. Die Hausarbeit unterscheidet dabei zwei Bereiche, einerseits die Missbräuche der Maler und andererseits die (abergläubischen) Missbräuche der Gläubigen. Dem Klerus kam bei der Missbrauchsbekämpfung eine gewichtige Aufgabe zu. So hatte das Konzil von Trient den Bischöfen auferlegt, in ihren Diözesen für eine korrekte Verwendung der Bilder zu sorgen. Konkrete Maßnahmen gegen fehlgeleitete Maler, Gläubige und Maßnahmen allgemeiner Art sollen des Weiteren unter diesem Punkt thematisiert werden. Die Reformatoren haben ihrerseits die Finger in die offene Wunde der katholischen Kirche gelegt. Wenn nun die katholische Kirche von selbst eine aus ihrer Sicht missbräuchliche Praxis aufgreift und mit höchster Lehrautorität zu beheben sucht, ist dies bemerkenswert, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bilderverehrung an sich nie in Frage gestellt wurde. Es ist deshalb zweifelsfrei so, dass es sich bei der Missbrauchsbekämpfung um eine Detailfrage handelte, da das Hauptinteresse der Bildertheologen dem Nachweis galt, dass die Bilderverehrung kein abusus war. Nachdem die theoretischen Bestimmungen, die die Missbräuche definierten, und die Missbräuche und die Verantwortlichen dargestellt, sowie die Maßnahmen zur Behebung derselben geschildert wurden, lässt sich der Erfolg bewerten. Denn nur wenn es gelang, die Missbräuche zu bekämpfen, waren die Bestimmungen des Konzils von Trient und deren Ausführungen in den Traktaten erfolgreich und dem Ziel dienlich, die Bilderverehrung zu fördern.