Die Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Ausarbeitung befasst sich mit dem Komplex der Beteiligungsrechte des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten, welche im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei personellen Angelegenheiten sind im BetrVG vierter Teil, fünfter Abschnitt in §§ 92 bis 105 geregelt und reichen von der Personalplanung über die Förderung der Berufsbildung bis zur Kündigung. Es soll im Folgenden gezeigt werden, dass eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrates in Entscheidungen zu personellen Maßnahmen sich für den Arbeitgeber unternehmerisch sinnvoll darstellt. Einleitend werden der Geltungsbereich des BetrVG und die allgemeinen Regeln dargestellt, die sich für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat aus dem BetrVG ergeben. Der Begriff der Beteiligungsrechte wird erläutert und eine Differenzierung zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung vorgenommen. Die einzelnen Beteiligungsrechte im Rahmen des BetrVG werden in Bezug auf personelle Maßnahmen dargelegt und die Verpflichtungen, die sich für Arbeitgeber daraus ergeben, erörtert. Es wird exemplarisch dargelegt, welche Auswirkungen die Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten für den Arbeitgeber haben.

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