Die Bewirtschaftung der genetischen Ressourcen des Meeresbodens jenseits der Grenzen nationaler Hoheitsgewalt.

Auf dem Meeresboden, an sog. »Hydrothermalquellen«, befinden sich lebende Mikroorganismen. Diese haben sich an die dortigen extremen Umweltbedingungen angepasst und besondere genetische Eigenschaften entwickelt. In der Staatengemeinschaft besteht Uneinigkeit darüber, wer zu Abbau und Nutzung dieser genetischen Ressourcen befugt ist. Das Völkerrecht bietet dazu hauptsächlich zwei Ansätze: Während das Prinzip der Freiheit der Hohen See jedem Staat nach dem Grundsatz »wer zuerst kommt, mahlt zuerst« Zugang zu den Ressourcen gewährt, gebietet das Prinzip vom gemeinsamen Erbe der Menschheit eine gerechte Aufteilung der Nutzungsvorteile unter allen Mitgliedern der Staatengemeinschaft. Der Autor zeigt, dass diese fundamentale Frage von den bestehenden völkerrechtlichen Verträgen nicht beantwortet wird, und weist eine völkergewohnheitsrechtliche Geltung des Prinzips vom gemeinsamen Erbe der Menschheit für diese genetischen Ressourcen nach. Schließlich macht der Autor Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen umfassenden Vertragswerkes zu deren Bewirtschaftung.

Matthias J. Annweiler begann im Jahr 2005 das Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn mit dem Schwerpunkt »Internationales und Europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen«. Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 2011 vor dem Oberlandesgericht Köln ab. Nach dem Rechtsreferendariat in Hamburg, Genf und San Francisco legte er 2016 das Zweite Juristische Staatexamen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg ab. Im selben Jahr erfolgte die Promotion zum Doktor der Rechte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Seit 2016 ist er in Hamburg als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig.

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