Die Bilanzierung und Bewertung der Immateriellen Vermögenswerte nach IAS im Vergleich zum HGB

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen (Fachrichtung Steuern und Prüfungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: In den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen, aber auch im deutschen Bilanzrecht vollzieht sich seit den letzten Jahren ein gravierender Wandel. Ursachen für diese Veränderung sind einerseits die zunehmende globale Ausrichtung vieler Unternehmen und somit eine steigende Bedeutung der internationalen Kapitalmärkte. Zum anderen waren spektakuläre Unternehmenskrisen ebenso wie die deutschen Rückstände bei der Umsetzung europäischer Richtlinien (z.B. das KapCoRiLiG) und der 'Steuerreformstau' ein wesentlicher Ansporn für einschneidende Veränderungen der Rechnungslegungsvorschriften.(1) So verlangt die Internationalisierung der Märkte nach einer Harmonisierung der Rechnungslegung, die den Ansprüchen der Investoren entspricht. Diese erwarten einen nach internationalen Vorschriften erstellten Jahresabschluss, der entscheidungsrelevante Informationen enthält, die international vergleichbar sind. Es erhöht sich der Kapitalmarktschutz, die Informationsunsicherheit nimmt ab und es sinken die Transaktionskosten durch den Wegfall von Überleitungsrechnungen. Eine wertorientierte Unternehmensführung im Sinne eines Shareholder Value-Konzeptes wird möglich. Der deutsche Gesetz¬geber hat auf diese Anforderungen mit der Einführung des § 292 a HGB reagiert, der Konzernen die Möglichkeit eröffnet, einen Abschluss nach IAS oder US-GAAP aufzustellen.(2) An Stelle eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach deutschen Vorschriften wird gestattet, die Konzernrechnungslegung nach internationalen Grundsätzen aufzustellen. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift bis zum 31. Dezember 2004 befristet. Der Grund dafür liegt in der Absicht, die Bilanzierungs-normen bis dahin insgesamt überarbeitet zu haben.(3) Nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 13. Februar 2001 müssen alle börsennotierten Unternehmen und Unternehmen, die Börsenprospekte erstellen, weil sie zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen werden sollen, ab 2005 nach IAS bilanzieren. Ebenso dürfen die Mitgliedsländer alle nichtbörsennotierten Unternehmen, also auch Einzelunternehmen, verpflichten, ihre Abschlüsse nach IAS zu erstellen.(4) [...] _____ 1 vgl.: Förschle in Lüdenbach, International Accounting Standards, S. 5 2 vgl.: Blomeyer/Peemöller, Internationale Rechnungslegung und Prüfung, S. 5 3 vgl.: Beck'scher Bilanzkommentar § 292 a, Tz. 39 4 vgl.: Göthel in DB 2001, S. 2058