Die Bindung Privater an die europäischen Grundfreiheiten.

Die Bindung Privater an die europäischen Grundfreiheiten gehört zu den grundlegenden Fragen der europarechtlichen Dogmatik, die noch nicht abschließend geklärt sind. Die in Deutschland unter dem Stichwort 'Drittwirkung' geführte Diskussion bemüht sich meist um ein für alle Grundfreiheiten einheitliches Modell. Kara Preedy entwickelt demgegenüber eine differenzierte Lösung. Dabei wird nicht nur ein in sich stimmiges System entwickelt, mit dem sich die - von der Literatur überwiegend als widersprüchlich kritisierte - EuGH-Rechtsprechung systematisch erfassen lässt. Die dabei geleistete Integration üblicherweise getrennt behandelter Aspekte des Europarechts bildet zudem einen Beitrag zur Dogmatik der Grundfreiheiten und der europäischen Grundrechte. Dabei spielt der Individualschutz, der von Preedy als eigenständiges Ziel der Gemeinschaft hergeleitet wird, eine entscheidende Rolle für ein angemessenes Verständnis der Grundfreiheiten und ihrer Bindungswirkung. Zum Kern einer differenzierten Lösung macht Preedy daher die unterschiedlichen Grundrechtsgehalte der Grundfreiheiten. Diese erfordern eine abgestufte Behandlung insbesondere von Personen- und Produktfreiheiten unter Berücksichtigung der konfligierenden Grundrechte Privater, inklusive des Schutzes von privatautonom getroffenen Dispositionen im Rahmen rechtsgeschäftlicher Maßnahmen.