Die Bindung der Verfassungsorgane an den Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit

Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit dem Bedeutungsgehalt und den Einsatzmöglichkeiten des ungeschriebenen Grundsatzes der Europarechtsfreundlichkeit, der seine erste Erwähnung im Lissabon-Urteil vom 03. Juni 2009 (BVerfGE 123, 267 (354)) fand. Die Arbeit beleuchtet die dogmatischen Grundlagen des Grundsatzes und die bisherige Anwendung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Neben der Prüfung eines noch weitergehenden Gehalts des Grundsatzes, u.a. durch einen Abgleich mit den verwandten Grundsätzen der Bundes-, Verfassungsorganstreue, dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit und dem europarechtlichen Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der z.B. in einer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Beachtung des Unionsrechts bestehen könnte, werden auch Überlegungen zum Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit der Unionsrechtsprechung, der Integrationsverantwortung und im Hinblick auf die Justiziabilität des Grundsatzes angestellt.